AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragspartner

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse, die mündlich wie schriftlich zwischen der „Mobile Beschallungstechnik” und seine Vertragspartner (in Folge Auftraggeber genannt).

2. Vertrag

Verträge zwischen der “Mobile Beschallungstechnik” und dem Auftraggeber entstehen durch:

a) Annahme eines schriftlichen Angebotes, sei es per Mail, Fax oder sonstiges schriftliches Angebot
b) mündliche Vereinbarungen am Telefon mit der konkreten Zusage, dass die „Mobile Beschallungstechnik ” die Feier vom Auftraggeber musikalisch-technisch unterstützen soll.

 

3. Rücktritt von der Buchung / vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Auftragsgebers ist möglich, jedoch werden folgende Ausfallkosten berechnet, Ausnahmen sind Krankheit, Todesfall.

  • Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: ———-
  • Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % von der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 80 % von der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage

Sollte es zu einer Verschiebung des Termins kommen, wird keine Rücktrittsgebühr erhoben.

Ein Rücktritt der „Mobile Beschallungstechnik ” ist möglich durch:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod

Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht dabei nicht.

Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. von der Buchung hat so schnell wie möglich zu erfolgen, sei es mündlich oder schriftlich.

 

 

 

 

4. Haftung & Bedingungen

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment/Musikdatenträgern am Fahrzeug oder Anhänger von der „Mobile Beschallungstechnik ”, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

Sofern die „Mobile Beschallungstechnik ” durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

5. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die „Mobile Beschallungstechnik ” vorzunehmen, folgende Zahlungsart wird akzeptiert:

  • Barzahlung, vor / während der Veranstaltung
  • EC-Kartenzahlung
  • Gewerbliche Vertragspartner nach vorheriger Absprache per Rechnung/Überweisung

 

6. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren, wie für die GEMA oder andere, werden vom Auftraggeber getragen und direkt an diese abgeführt.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt eine GEMA Gebühr.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

Kontakt

Mobile Beschallungstechnik "DJ Thomas"

 

Telefon:

+49 160 99648012

 

E-Mail:

musik@dj-thomas-mbt.de

 

 

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