1. Vertragspartner
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse, die mündlich wie schriftlich zwischen der „Mobile Beschallungstechnik” und seine Vertragspartner (in Folge Auftraggeber genannt).
2. Vertrag
Verträge zwischen der “Mobile Beschallungstechnik” und dem Auftraggeber entstehen durch:
a) Annahme eines schriftlichen Angebotes, sei es per Mail, Fax oder sonstiges
schriftliches Angebot
b) mündliche Vereinbarungen am Telefon mit der konkreten Zusage, dass die „Mobile Beschallungstechnik ” die Feier vom Auftraggeber musikalisch-technisch unterstützen soll.
3. Rücktritt von der Buchung / vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Auftragsgebers ist möglich, jedoch werden folgende Ausfallkosten berechnet, Ausnahmen sind Krankheit, Todesfall.
Sollte es zu einer Verschiebung des Termins kommen, wird keine Rücktrittsgebühr erhoben.
Ein Rücktritt der „Mobile Beschallungstechnik ” ist möglich durch:
Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht dabei nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. von der Buchung hat so schnell wie möglich zu erfolgen, sei es mündlich oder schriftlich.
4. Haftung & Bedingungen
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment/Musikdatenträgern am Fahrzeug oder Anhänger von der „Mobile Beschallungstechnik ”, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
Sofern die „Mobile Beschallungstechnik ” durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die „Mobile Beschallungstechnik ” vorzunehmen, folgende Zahlungsart wird akzeptiert:
6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren, wie für die GEMA oder andere, werden vom Auftraggeber
getragen und direkt an diese abgeführt.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt eine GEMA Gebühr.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung,
die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag
enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.